Wegleitung für Interessenten einer Privatpilotenausbildung

 

Sie interessieren sich für eine Ausbildung zum Privatpiloten. Mit dieser Wegleitung möchten wir Ihnen helfen, die notwendigen Formalitäten zum Erwerb des Lernausweises für Privatpiloten zu erledigen.

 

1. Einführungsflüge

Stellen Sie Ihre Flugtauglichkeit auf 2-3 Einführungsflügen mit einem unserer Fluglehrer fest.
Für diese Flüge benötigen Sie keinen Lernflugausweis.

 

2. Fliegerärztliche Untersuchung

Untersuchung bei einem Vertrauensarzt gemäss untenstehender Liste vornehmen lassen.

Vertrauensärzte des Bundesamt für Zivilluftfahrt

Dr. Thomas Grüninger, Sternengasse 21, 4052 Basel
Telefon 061 295 46 46

Dr. Daniel Monard, Eulerstrasse 1, 4051 Basel
Telefon 061 271 48 55

Dr. Angelika Senst, Trottenstrasse 9, 4402 Frenkendorf
Telefon 061 901 27 94

 

3. Auszug aus dem Zentralstrafregister

Der Auszug muss vorgänig mittels sep. Bestellformular angefordert werden.

 

4. Anforderung des Lernausweises

Ausfüllen und Einsenden des Gesuchformulars unter Beilage des Arztattestes gemäss Punkt 2 und des Zentralstrafregisterauszuges gemäss Punkt 3.